Parlament sagt klar JA zum preisgünstigen Wohnungsbau im Hinterdorf

Es ist soweit: Am 19. März 2024 hat das Münsinger Parlament beschlossen, in der geplanten Überbauung im Hinterdorf preisgünstige Wohnungen zu ermöglichen. Es gilt das Prinzip der Kostenmiete. Das heisst, mit den Wohnungen darf – im Gegensatz zur Marktmiete – kein Gewinn erwirtschaftet werden.
Besonders erfreulich: Der Grundsatz des preisgünstigen Wohnungsbaus war im Parlament unbestritten. Der Antrag wurde ohne Gegenstimme angenommen, bei drei Enthaltungen. Das ist ein grosser Erfolg und wäre vor 10 Jahren noch undenkbar gewesen! Diskutiert wurde lediglich über die Höhe des Baurechtzinses und darüber, ob der Gemeinderat oder das Parlament darüber entscheiden soll, wer die Wohnungen erstellen und betreiben darf.

Zur Vorgeschichte: Im Mai 2022 hatten die Münsinger Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Ortsplanungsrevision 2030 angenommen. Wichtiger Bestandteil dieser Vorlage war Artikel 50 des Gemeindereglements. Dieser Artikel verpflichtet die Gemeinde, preisgünstige Wohnungen zu erhalten und zu erstellen. Die SP hatte sich stark für diesen Artikel engagiert. Nun trägt der Artikel erstmals Früchte.

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